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Persönliche Beratung und Marktvergleich

Versicherungsschutz für Verantwortung, die persönlich wird.

Wir verbinden Unternehmens-D&O, persönliche D&O und Spezial-Strafrechtsschutz zu einem nachvollziehbaren Schutzkonzept für Geschäftsführung, Vorstand, Aufsicht und weitere Entscheidungsträger.

Unverbindliche Anfrage · persönliche Beratung · unabhängiger Marktvergleich

Drei Schutzwege

Nicht jede Verantwortung braucht dieselbe Police.

  • Unternehmens-D&O für den definierten Organ- und Leitungskreis
  • Persönliche D&O für individuell kontrollierten Schutz
  • Spezial-Strafrechtsschutz für versicherte Verfahren und Vorwürfe
  • Abgestimmte Deckungen statt isolierter Einzelprodukte
Versicherungslösungen

Drei Produkte mit klar unterschiedlichen Aufgaben

Der passende Schutz hängt von Funktion, Unternehmensstruktur, bestehender Absicherung und persönlicher Risikosituation ab. Wir vergleichen deshalb nicht nur Prämien.

Unternehmens-D&O

Das Unternehmen schließt die Police für den versicherten Kreis von Organ- und Leitungspersonen ab. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung und Abwehr versicherter Vermögensschadenansprüche sowie die Freistellung bei berechtigten Ansprüchen.

Unternehmens-D&O im Detail

Persönliche D&O

Eine persönliche D&O kann einer einzelnen Entscheidungsperson eigenen, von der Unternehmenspolice unabhängiger steuerbaren Schutz bieten. Sie kann Deckungslücken ergänzen, ersetzt aber nicht automatisch eine sorgfältig gestaltete Unternehmens-D&O.

Persönliche D&O im Detail

Spezial-Strafrechtsschutz

Ermittlungen und verwaltungsrechtliche Vorwürfe können früh hohe Verteidigungs- und Sachverständigenkosten auslösen. Der Spezial-Strafrechtsschutz sichert diese Kosten im vereinbarten Umfang ab.

Strafrechtsschutz im Detail
Produkte verstehen

Welche Lösung übernimmt welche Aufgabe?

Die drei Bausteine schützen nicht dasselbe Risiko. Hier sehen Sie, worin die Unterschiede liegen und worauf bei der Auswahl besonders zu achten ist.

Schutz aus dem Unternehmen

Unternehmens-D&O

Das Unternehmen schließt den Vertrag ab und versichert den definierten Kreis seiner Organ- und Leitungspersonen.

Was leistet sie?

Werden Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder weitere versicherte Personen wegen einer behaupteten Pflichtverletzung persönlich auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen, prüft der Versicherer den Anspruch. Unberechtigte Ansprüche werden im versicherten Umfang abgewehrt; berechtigte Ansprüche werden bis zur verfügbaren Versicherungssumme erfüllt.

Für wen ist sie gedacht?

Für Unternehmen, Unternehmensgruppen sowie private oder öffentliche Rechtsträger, die ihre Organ- und Leitungspersonen gemeinsam absichern möchten.

Worauf kommt es an?

Versichertenkreis, Tochtergesellschaften, Innen- und Außenhaftung, Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen, Abwehrkosten, Ausschlüsse und ausreichende Versicherungssummen.

Wichtig: Die Versicherungssumme steht grundsätzlich allen versicherten Personen gemeinsam zur Verfügung. Eine sorgfältige Ausgestaltung der Unternehmenspolice bleibt deshalb entscheidend.

Individuell kontrollierter Schutz

Persönliche D&O

Die einzelne Entscheidungsperson sichert ihre persönliche Haftung mit einem eigenen Vertrag und einer eigenen Versicherungssumme ab.

Was ist der Unterschied?

Anders als bei der Unternehmens-D&O hängt der Schutz nicht ausschließlich von einer gemeinschaftlichen Police des Unternehmens ab. Die versicherte Person kann Vertragsumfang, Fortführung und Versicherungssumme selbst beeinflussen. Das kann insbesondere bei mehreren Mandaten, einem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder unklarer bestehender D&O-Deckung wertvoll sein.

Wann kann sie sinnvoll sein?

Bei mehreren Organmandaten, erhöhtem persönlichem Risiko, Unternehmenskauf oder -verkauf, einem bevorstehenden Ausscheiden sowie als gezielte Ergänzung zu einer bestehenden Unternehmens-D&O.

Was muss geprüft werden?

Das Verhältnis zur Unternehmenspolice, Subsidiarität, bekannte Umstände, Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen, Mandatsumfang und mögliche Überschneidungen oder Deckungslücken.

Wichtig: Eine persönliche D&O ersetzt eine gute Unternehmens-D&O nicht automatisch. Beide Verträge müssen aufeinander abgestimmt werden.

Verteidigung ab dem Vorwurf

Spezial-Strafrechtsschutz

Er sichert die professionelle Verteidigung in versicherten straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren finanziell ab.

Warum reicht eine D&O dafür nicht?

Ein Ermittlungsverfahren kann beginnen, ohne dass bereits ein Schadenersatzanspruch erhoben wurde. Dann entstehen früh Kosten für spezialisierte Verteidiger, Sachverständige, Gutachten oder die Begleitung interner Untersuchungen. Die D&O ist auf Vermögensschadenansprüche ausgerichtet; der Spezial-Strafrechtsschutz übernimmt im vereinbarten Umfang die Kosten der Verteidigung gegen versicherte Vorwürfe.

Typische Anwendungsfelder

Arbeitsunfälle, Umwelt- und Datenschutzvorwürfe, Bilanz- oder Abgabenverfahren, behördliche Ermittlungen sowie Vorwürfe gegen Geschäftsführung, Führungskräfte oder Beschäftigte.

Worauf kommt es an?

Definition des Versicherungsfalls, versicherte Verfahren und Personen, freie Anwaltswahl, Honorargrenzen, Sachverständigenkosten, Vorsatzregelungen und Rückforderungsklauseln.

Wichtig: D&O und Spezial-Strafrechtsschutz erfüllen unterschiedliche Aufgaben und können bei demselben Sachverhalt gleichzeitig benötigt werden.

Unser Vorgehen

Von der Verantwortung zum passenden Schutz

01

Funktion und Struktur erfassen

Wir betrachten Rolle, Mandate, Unternehmensgruppe, Eigentümerstruktur und den Kreis der zu versichernden Personen.

02

Bestehende Deckung prüfen

Unternehmens-D&O, persönliche Absicherung und Strafrechtsschutz werden auf Lücken, Überschneidungen und kritische Klauseln geprüft.

03

Markt und Bedingungen vergleichen

Wir vergleichen geeignete Versicherer nach Deckungsumfang, Ausschlüssen, Nachmeldefristen, Kostenregelungen, Selbstbehalt und Prämie.

04

Schutz nachvollziehbar entscheiden

Sie erhalten eine verständliche Empfehlung und wissen, welche Police welche Aufgabe übernimmt.

Unser Konzept

Deckungen müssen zusammenspielen, wenn Verantwortung persönlich wird

Eine D&O-Versicherung schützt bei versicherten Vermögensschadenansprüchen. Spezial-Strafrechtsschutz finanziert die Verteidigung in versicherten straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren. Eine persönliche D&O kann zusätzlichen individuellen Schutz schaffen.

Wir betrachten deshalb nicht nur einzelne Angebote, sondern das Zusammenspiel von Unternehmenspolice, persönlicher Absicherung, Strafrechtsschutz und – wo relevant – Cyberversicherung.

Wir vergleichen unter anderem

  • Versicherte Personen, Mandate und Tochtergesellschaften
  • Innen- und Außenhaftungsansprüche
  • Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen
  • Abwehrkosten, Honorarregelungen und Sublimits
  • Ausschlüsse, Selbstbehalte und Kontinuität der Deckung
  • Zusammenspiel von D&O und Strafrechtsschutz
Nächster Schritt

Wie gut ist Ihre Verantwortung heute tatsächlich abgesichert?

Starten Sie mit einer unverbindlichen Anfrage. Wir ordnen den Bedarf persönlich ein und vergleichen geeignete Lösungen und Bedingungswerke.

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